- Schutz für Ansprüche gegen die Vorsorgeeinrichtung oder deren Stifterfirma (Berufshaftpflicht)
- Schutz des Privatvermögens der Organmitglieder (Organhaftpflicht)
- Schutz der Vorsorgeeinrichtung oder der Stifterfirma, sofern sie die Organe schadlos halten.
- Schutz der Vorsorgeeinrichtung für strafbare Handlungen (Vertrauensschaden) – sofern mittels Nachtrags vereinbart
- Übernahme von berechtigten Schadenersatzforderungen
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
- Kosten und weitere im Vertrag aufgeführte Ausgaben
Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vorsorgeeinrichtungen bietet umfassenden Schutz.
Zusätzlich zu den elementaren Deckungen der Berufshaftpflicht, Organhaftpflicht und, sofern vereinbart, der Vertrauensschadenhaftpflicht bietet die PTL-Versicherung folgende wichtige Bausteine:
- Kosten bei unmittelbar bevorstehenden Ansprüchen
- Übernahme von Sofortkosten in Notfällen
- Übernahme von Kosten bei Untersuchungen
- Übernahme von Kosten bei Strafverfolgung
- Übernahme von Kosten bei Auslieferungsersuchen
- Übernahme von Kosten zur Erlangung einer Kaution
- Übernahme von zivil- und verwaltungsrechtlichen Strafen und Bussen
- Übernahme von Kosten für psychologische Beratung bei Krisenbewältigung
- Übernahme von Kosten des gewohnten Lebensunterhaltes bei Strafverfolgung
- Schutz vor Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis
- zusätzliche Versicherungssumme zum Schutz der Organe der Vorsorgeeinrichtung
- zusätzliche Abwehrkosten, falls die Versicherungssumme aufgebraucht ist
- zusätzliche Versicherungssumme zum Schutz vor Reputationsschäden
- Schadenverhütungskosten
- Kosten bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Rufschädigung von Dritten
- Haftung für Erfüllungsgehilfen
- Schutz vor strafbaren Handlungen von Organen der Vorsorgeeinrichtung
- Schutz vor Computerstraftaten
- Schutz vor Fälschungen
- Übernahme und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
- Übernahme von Kosten bei Erpressung Übernahme von Kosten bei Obhutsschäden
- Nachmeldefrist im Falle der Nichterneuerung des Vertrages